Wir sind umgezogen !
Ab sofort finden Sie uns in der Oderstraße 80a in 14513 Teltow unter der Firmierung Auto Motor Teltow.
Unsere neue Telefonnummer lautet: 03328479806
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KENNEN SIE IHRE RECHTE ?
Der Europäische Gesetzgeber Garantiert Wettberb im Bereich des Neuwagenvertriebs, des Kundendienstes und des Ersatzteilvertriebs in der EU.
HABE ICH DIE FREIE WERKSTATTWAHL ?
JA ! Autofahrer haben die freie Wahl zwischen einer Vertragswerkstatt und einer freien Werkstatt.
WAS IST MIT MEINEN GARANTIEANSPRÜCHEN ?
Die Automobilhersteller dürfen den Wettbewerb im Servicemarkt nicht verzerren, indem sie Garantien an die Bedingung knüpfen , dass im Garantiezeitraum Reparaturen und Inspektionen nicht durch freie Werkstätten durchgführt oder Qualitätsteile aus dem freien Markt verbaut werden. Der Kunde darf nicht an ein bestimmtes Werkstattnetz gefesselt werden. Diese Form der Kundenbindung ist nach Auffassung der Europäischen Kommission und des deutschen Bundeskartellamts aus kartellrechtlichen Gründen unzulässig.
Es gilt der Grundsatz, dass derjenige für die Behebung eines Schadens verantwortlich ist, der die maßgebliche Ursache gesetzt hat. Wer einen Mangel verursacht, hat diesen auch zu beheben. Der Fahrzeughersteller soll die Beseitigung von Produktionsfehlern nicht davon abhängig machen ,dass das Fahrzeug nur in Vertragswerkstätten gewartet wurde. Allenfalls bei Kulanz mag der Automobilhersteller frei sein. da es auf Kulanz aber keinen Anspruch gibt, kann ein solcher auch nicht durch Wartung oder Reparatur des Fahrzeugs in einer freien Werkstatt verloren gehen.
WUSSTEN SIE ?
Der EU-Kommission zufolge darf ein Automobilhersteller eine Garantiereparatur, etwa eines defekten elektrischen Fensterhebers, nicht mit der Begründung ablehnen, dass ein Ölwechsel zuvor nicht bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurde.
RÜCKRUFAKTIONEN; KOSTENLOSER KUNDENDIENST UND GARANTIEARBEITEN
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Automobilherstellers bleibt unabhängig davon, wo der Autofahrer sein Fahrzeug reparieren lässt. Auch kann der Automobilhersteller nicht bestimmen, welche Teile eine Werkstatt zu verwenden hat. Dieses Recht steht ihm nur zu wenn es sich um Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen, Fehlerbeseitigung oder Kulanz handelt. Diese Grundsätze gelten nicht nur für die gesetzliche Gewährleistung, sondern auch für jegliche zusätzliche gewährte Garantie, wie Durchrostungs- oder Mobilitätszusagen.
VERSICHERUNGSPOLICEN UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Allerdings sind bei seperat erworbenen Zusatzgarantien, z.B."Rundum-Sorglos-Pakete", Beschränkungen zulässig. Die Vertragsbedingungen dürfen Vorgaben hinsichtlich der Wartung des Fahrzeugs enthalten, um für den jeweiligen Anbieter das abgesicherte Risiko kalkulierbar zu machen. Der Autofahrer verzichet hier freiwillig auf sein recht zur Wahl einer bestimmten Werkstatt. Ähnliches kann bei Leasingverträgen gelten.
SEIEN SIE DESHALB VORSICHTIG, WENN SIE EINEN GARANTIEVERTRAG UNTERZEICHNEN, SIE VERZICHTEN DAMIT MÖGLICHERWEISE AUF IHRE WAHLFREIHEIT !
WELCHE TEILE KÖNNEN VERBAUT WERDEN ?
Die KFZ-GVO billigt den Herstellern von Originalersatzteilen ausdrücklich das Recht zu, diese auch direkt an den freien Servicemarkt zu vertreiben. Laut EU-Recht werden "Originalersatzteile" gemäß den jeweiligen Produktionsanforderungen der Automobilhersteller gefertigt und entsprechen somit den Teilen des Automobilherstellers. Sie tragen das Markenzeichen des Teileherstellers, ganz gleich, ob das Teil für die Erstausrüstung bzw. für den Ersatzteilbedarf der Automobilhersteller oder für den freien Teilemarkt produziert wurde.
QUALITATIV GLEICHWERTIGE ERSATZTEILE sind funktionsgleich mit den jeweiligen Originalteilen, die in der Erstausrüstung verwendet werden. Fast alle KFZ-Zulieferer produzieren aus Gründen der Sortimentskomplettierung auch Ersatzteile für solche Fahrzeugtypen, bei denen sie nicht in der Erstausrüstung sind. Diese Zulieferer sind ausnahmslos Markenhersteller.
WUSSTEN SIE ?
80% der Ersatzteile werden von den Teileproduzenten hergestellt und nicht von den Fahrzeugherstellern. Diese Teile werden auch unabhängigen KFZ-Teilehändlern an ihre Werkstatt geliefert.
NUTZEN SIE IHR RECHT FREI ZU WÄHLEN, WIE IHR FAHRZEUG GEWARTET WIRD UND VON WEM. DENN ES IST IHR AUTO
!!!
QUELLE: www.r2rc.de
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